Universitätsarchiv Tübingen
Übersicht über die Bestände

Allgemeines

Der Syndikus unterstand dem Supremus Deputatus und war Geschäftsführer der Wirtschaftsverwaltung. Im collegium deputatorum führte er das Protokoll. Er war auch Pfleger der Frühmeß und Dekaneigefälle. Deputatur- und Syndikaturrechung sind scharf getrennt. In ersterer erscheint nur der Überschuß der Syndikaturrechnung. 1811 gingen die Aufgaben des Syndikus auf eine königlichen Kameralverwalter über, an dessen Stelle 1820 ein Universitätskassier trat.

Beständestruktur, -geschichte : Es bestand eine eigene Syndicatur-Registratur, für deren gute Ordnung der Syndikus verantwortlich war.

Bemerkungen : Akten und Amtsbücher der Syndikatur sind auch in den Beständen 145 (Universitätskassenamt) und 146 (Universitätskassenamt, Kliniken- und Institutsrechnungen) überliefert).

Stand



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